Die Rettungsgasse

05.08.2024

Weil kein Durchkommen Leben kosten kann!

Täglich kommt es zu Verkehrsunfällen, bei welchen zum Glück nicht immer ein Mensch, sondern oft nur Blech in Mitleidenschaft gezogen wird. Wenn dann aber doch einmal Verletzte zu beklagen sind, muss es schnell gehen.

Die alarmierte Polizei, Sanität und/oder die Feuerwehr gelangt dann unter Einsatz der besonderen Warnvorrichtungen (Blaulicht, Wechselklanghorn) an den Unfallort.

Beim Wahrnehmen der besonderen Warnsignale ist den Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- und Zollfahrzeugen die Strasse sofort freizugeben. Wird diese Vorschrift durch den möglicherweise von der Situation überforderten Automobilisten nicht beachtet, kann dies z. B. eine Einsatzfahrt der Sanität unnötig verlängern und die Überlebenschancen eines Patienten gravierend beeinträchtigen.

Zur möglichst raschen Bergung von Fahrzeugen, Beseitigung von Fahrzeugteilen und Reinigung der Fahrbahn ist die Benützung der Rettungsgasse für Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge des Strassenunterhalts fast ebenso wichtig, wie für Blaulichtfahrzeuge. Deshalb gilt es ihnen die Durchfahrt auch ohne den Einsatz der besonderen Warnvorrichtungen zu ermöglichen.

Text und Bild kopiert von: https://rettungs-gasse.ch/

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Feuerwehr Therwil
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil

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